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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Helm bei der Einsatzfahrt, auf dem Kopf oder nicht? | 55 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 431864 | ||
Datum | 08.10.2007 12:06 MSG-Nr: [ 431864 ] | 28387 x gelesen | ||
Hallo, nochmal: Versuche mal in einem LF 8 MB 608D mit Baujahr Mitte der 80er zugelassene Festpunkte für Gurte in der Gruppenkabine zu finden. Was machen wir dann: Fahrzeug (ersatzlos) aussondern oder ohne Landeszuschuss ersatzbeschaffen? Der Zuschussgeber (hierbei mir: Land Hessen) wird dir bei der Argumentation kaum folgen wollen (das Fahrzeug technisch so zulässig und ansonsten technisch i.O. und hat (so kein technischer Ausfall dagegen steht) 25 Jahre zu halten). Stellen wir dann auch alle Fahrzeuge außer Dienst deren Kabine nicht crashgetestet sind (inzwischen vorgeschrieben) und deren Gerätehalterungen nicht auf 10G ausgelegt sind. Und alle ohne ABS dazu ... Ich schätze mal, dass das Problem "Gurt" auf ca. 20 % aller existierenden Löschfahrzeuge zutrifft. Im Übrigen wären mit der selben Argumentation sämtliche TSF mit dem alten Kastenwagenaufbau sofort auszusondern, da dort i.d.R. eben keine Gurte vorhanden sind und zudem es keine Abtrennung zwischen Geräte und Mannschaftsraum gibt. Außerdem (um zu deiner Organisation zurückzukehren) wären umgehend auch alle älteren KatS-KTW 4 o.ä. auszusondern, m.W. gibt es dort für die Tragen auch kein Patientenrückhaltesystem und die KT-Aufnahmen sind auch nicht geprüft. Nochmal: Die Verpflichtung zum Einbau von Gurten in Lkw und sonst. Nutzfahrzeugen ist erst etwa 15 Jahre alt ... für alles vorher gibt es Bestandsschutz (weil eben auch Nachrüstung tw. unmöglich) ... hört doch endlich mal auf alles nur Schwarz und Weiss zu sehen ... es gibt auch Grau dazwischen ... Gruss Gerhard | ||||
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