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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz mit 17 ! Freistellung auf der Arbeit ?????????32 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen432074
Datum09.10.2007 20:27      MSG-Nr: [ 432074 ]10850 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Thomas BodenbenderIch kann den Sachverhalt nur für die Rechtslage in Hessen beurteilen: Nach §10, Abs. 2 HBKG kann man mit 17 noch nicht Mitglied in der Einsatzabteilung sein.

Erklär mir das mal näher?

Verwunderte Grüße

Ingo


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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

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