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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz mit 17 ! Freistellung auf der Arbeit ????????? | 32 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 432074 | ||
Datum | 09.10.2007 20:27 MSG-Nr: [ 432074 ] | 10850 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Thomas Bodenbender Ich kann den Sachverhalt nur für die Rechtslage in Hessen beurteilen: Nach §10, Abs. 2 HBKG kann man mit 17 noch nicht Mitglied in der Einsatzabteilung sein. Erklär mir das mal näher? Verwunderte Grüße Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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