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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatz mit 17 ! Freistellung auf der Arbeit ????????? | 32 Beiträge | ||
| Autor | Alex8and8er 8S., Berlin / Berlin | 432088 | ||
| Datum | 09.10.2007 20:55 MSG-Nr: [ 432088 ] | 10859 x gelesen | ||
Wenn ein kleines Baby sein erstes Lebensjahr vollendet feiert man den 1. Geburtstag. Nach zwei Jahren dann den zweiten. Dann sollte man doch nach 17 Jahren gelebt den 17. Geburtstag feiern, außer man feiert den 1. Geburtstag schon im Krankenhaus. Alex Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | ||||
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