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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatz mit 17 ! Freistellung auf der Arbeit ????????? | 32 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 432130 | ||
| Datum | 10.10.2007 05:56 MSG-Nr: [ 432130 ] | 11075 x gelesen | ||
Mahlzeit, von der rechtlichen Seite wahrscheinlich nicht vergleichbar, aber mal eine Info aus der blauen Ecke wie es dort geregelt ist! Grundlage ist hier das THWHelferrechtsgesetzes § 3 Abs. 1 Satz 2. Danach gild folgende Regelung: Geschrieben Rundverfügung THW Von Bedeutung kann die Frage, welche Ruhezeiten als ?angemessen? anzusehen sind, immer dann werden, wenn ein Einsatz kurz vor oder während der üblichen Arbeitszeit endet; es stellt sich dann die Frage, wann der Helfer/Arbeitnehmer verpflichtet ist, seine Arbeitstätigkeit aufzunehmen. Praktisch hättest du damit ein Anrecht auf eine entsprechende Pause! Ich würde als Führungskraft auch keinen Helfer die entsprechenden Ruhezeiten verwähren!! Eine entsprechende Regeung gibt es aber meines Wissens nach auch für die Feuerwehren. So, hier nun meine Meinung dazu: Wenn ich um 4 Uhr aus dem Bett geschmissen würde und mein Einsatz endet so innerhalb von 4 Stunden, was bei uns eigentlich nicht der Regelfall ist, würde ich ganz normal zur Arbeit gehen. Ist auch im Regelfall für mich kein Problem, ich wäre zu 99% weniger leistungsfähig wenn ich mich noch mal für 3h schlafen lege, dusche, esse und dann arbeite. Der Tagesablauf ist zwar so oder so hin, mit der ersteren Variante finde ich aber wieder leichter in den normalen Tag! Gruß Sven | ||||
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