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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatz mit 17 ! Freistellung auf der Arbeit ????????? | 32 Beiträge | ||
| Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 432144 | ||
| Datum | 10.10.2007 10:17 MSG-Nr: [ 432144 ] | 10800 x gelesen | ||
Geschrieben von Torsten Meiß Und geht den Satzung über Gesetzt? Eine Satzung kann noch "strenger" sein als das Gesetz. Wer "will" kann reinschreiben, dass man nur mit zu Einsatz darf wenn man mindestens 23 Jahre alt ist und fließend tschechisch spricht... Was nicht geht: sich über das Gesetz hinwegsetzten, zum Beispiel: "Bei uns darf man am 15 3/4 mit zum Einsatz" Grüße Magnus | ||||
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