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RubrikAusbildung zurück
ThemaFührerschein - Wehr konnte nicht ausrücken89 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.432369
Datum11.10.2007 11:52      MSG-Nr: [ 432369 ]22326 x gelesen

Leider wird immer noch von manchen ausgebildet, dass man im "Notfall" auch ein Fahrzeug bewegen darf, für das man keine gültige Fahrerlaubnis hat.

Tatsache ist, dass es im Gesetz keine diesbezügliche "Ausnahmeregelung" gibt.
Auf den "Rechtfertigenden Notstand kann man immer plädieren", aber ob das vor Gericht auch so gesehen wird, wage ich zu bezweifeln. Darauf verlassen würde ich mich auf jeden Fall nicht!


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm




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