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Thema | Führerschein - Wehr konnte nicht ausrücken | 89 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 432369 | ||
Datum | 11.10.2007 11:52 MSG-Nr: [ 432369 ] | 22326 x gelesen | ||
Leider wird immer noch von manchen ausgebildet, dass man im "Notfall" auch ein Fahrzeug bewegen darf, für das man keine gültige Fahrerlaubnis hat. Tatsache ist, dass es im Gesetz keine diesbezügliche "Ausnahmeregelung" gibt. Auf den "Rechtfertigenden Notstand kann man immer plädieren", aber ob das vor Gericht auch so gesehen wird, wage ich zu bezweifeln. Darauf verlassen würde ich mich auf jeden Fall nicht! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | ||||
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