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Thema | Führerschein - Wehr konnte nicht ausrücken | 89 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 432443 | ||
Datum | 11.10.2007 14:26 MSG-Nr: [ 432443 ] | 22362 x gelesen | ||
Hoi, Geschrieben von Seibold Uli Jedoch meine ich mit Ausnahmereglung meine ich ein Möglichkeit zu schaffen Es braucht keine Ausnahmeregelung, damit der FA nix zahlen muss ;) Das müsste nur die Kommune für ihn machen... Jaaaaaaaa, ich weiß, dass das schwer zu verargumentieren ist. Daran sind wir als Feuerwehr zu großen Teilen aber auch selbst schuld. Und wenn ich sage "wir" nehme ich mich da nicht aus. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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