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RubrikAusbildung zurück
ThemaFührerschein - Wehr konnte nicht ausrücken89 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW432476
Datum11.10.2007 16:37      MSG-Nr: [ 432476 ]22341 x gelesen

Geschrieben von Dirk WulfesGeschrieben von Henning KochDer war schon da drin, seit es die FeV gibt (und das dürfte 1999 gewesen sein), vorher wurde auch das über §70(4) StZO geregelt.
Ähem, warum nutzt's dann keiner? Der Wille des "Verordungsgebers" ist doch recht klar erkennbar.


Sicherlich gibt es viele Leute, die im Einsatzfall nicht erst lang nach ihrem Führerschein suchen, sondern unter Anwendung des §74 FeV von §4(2) FeV abweichen ;-)

Ob der Wille des Verordnungsgebers da wirklich auf ein Fahren ohne die notwenidge FE hinzielt, ist IMO nicht so ganz klar. Aber stimmt schon, man könnte das ggf. ohne Urteil durch Nachlesen in den amtlichen Begründungen erfahren oder tatsächlich mal beim BMVBS nachfragen.

Jedenfalls ist auch hier die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefordert, und daran wird es in der Praxis wohl in den meisten Fällen scheitern. (Ja, Ausnahmen kann man leicht konstruieren, und die mögen auch in der Praxis bisweilen so vorkommen).

Gruß,
Henning



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