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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Führerschein - Wehr konnte nicht ausrücken | 89 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 432551 | ||
Datum | 11.10.2007 21:11 MSG-Nr: [ 432551 ] | 22412 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl Hätte damals mit meinem "zivilen 3er" bis 7,49 fahren dürfen. Mit der Fahrerlaubnis der Bundeswehr durfte ich Fahrzeuge für die man damals einen Führerschein der Klasse 2 benötigte nur im Dienst (BW Fahrzeuge) fahren. Andere Fahrzeuge (zivil, FW usw.) durfte ich erst ab 21 fahren, früher konnte man zu dieser Zeit auch im zivilen Bereich keinen Führerschein der Klasse 2 erwerben. Das halte ich für ein Gerücht. Ich habe bei der BW im Alter von 19 Jahren meine Ausbildung zum MKF BCE gemacht. Und diese auch noch mit 19 Jahren als zivile Klasse 2 umschreiben lassen. Und damit Fahrzeuge der Klasse 2 gefahren. Die 21 Jahre damals kamen leiglich aus dem Sozialvorschriften (gewerblicher Güterkraftverkehr) und nicht aus der FeV. Somit ist das damals unkritisch gewesen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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