News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Führerschein - Wehr konnte nicht ausrücken | 89 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 432589 | ||
Datum | 11.10.2007 23:51 MSG-Nr: [ 432589 ] | 22339 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl Würde dann aber auch heißen, dass man damals den 2er auch schon außerhalb der BW vor 21 hätte machen können, dies war aber nicht der Fall, oder? Nein, war lange nicht möglich... Ausnahme: Ausbildung zum Berufskraftfahrer ab 17 Jahren oder Sondergenehmigung Zb für den Einsatz im elterlichen Betrieb bei Ausfall etc... Gruß LP Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|