News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Führerschein - Wehr konnte nicht ausrücken | 89 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 432630 | ||
Datum | 12.10.2007 10:55 MSG-Nr: [ 432630 ] | 22291 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Katja Midunsky Anwendbar schon, nutzt aber nur was im Hinblick auf alles, was in der FeV steht, konkret rechtfertigt es m.E. die Owis des § 75 FeV. Da aber § 2 StVG verlangt, dass jeder, der ein Fahrzeug auf der Straße führt einer Fahrerlaubnis bedarf, nutzt der § 74 FeV folglich nix. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat im Sinne des § 21 StVG und dafür brauche ich dann die weitergehende Vorschriften des § 34 StGB, um dies zu rechtfertigen. Wenn man sich den am unschönsten zu lesenden § des StVG anschaut, könnte man aber auf die Idee kommen (zum Glück steht es ganz am Anfang): § 6 Ausführungsvorschriften (1) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen über 1. die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, insbesondere über a) Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 1, (...) Genau um eine solche Ausnahme geht es ja, damit wäre die FE nicht erforderlich i.S.d. §21 StVG und die Strafbarkeit nicht gegeben. Geschrieben von Katja Midunsky Nach Deiner Argumentation könnte ich jede Sonderrechtsfahrt (da § 35 StVO den Voraussetzungen des § 74 FeV entspricht) ohne Fahrerlaubnis durchführen. Kann nicht gewollt sein, oder? Immer in den Grenzen, die der dritte Halbsatz von §74(5) FeV vorgibt! Gerade an die Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden da im Zweifelsfall vermutlich (zu Recht) hohe Anforderungen gestellt. Allerdings sehe ich es auch praktisch (nicht rechtlich, da ich nicht weiss ob meine Überlegung hier auch vom Richter so gesehen wird...) als unproblematisch an, wenn bei einer 'normalen' Sonderrechtsfahrt ohne verfügbaren Fahrer mit FE jemand fährt, der zwar alle Bedingungen für die FE hat (Eignung, Ausbildung), dem aber die FE selbst fehlt (z.B. nicht verlängert). Geschrieben von Katja Midunsky Aber ich bin morgen auf einem Seminar zu dem Thema, ich werde mal den Richter fragen, was er von Deiner Argumentation hält. :-) ich bin gespannt und rate weiterhin erstmal jedem ab, meine theoretischen Überlegungen (abseits des §34 StGB) in die Praxis umzusetzen ;-) Gruß, Henning | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|