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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeistzeitverordnung----400? Job nebenbei??? | 15 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 432656 | ||
Datum | 12.10.2007 13:35 MSG-Nr: [ 432656 ] | 8923 x gelesen | ||
Moin, der AN hat grundsätzlich darauf zu achten dass er seine Ruhezeiten einhält. Wenn ein Feuerwehrmann, Busfahrer, LKW-Fahrer oder sonstwas jetzt im Antrag für dne Nebenjob angibt, dass er meinetwegen 4 Stunden pro Woche immer Mittwochs und Samstags von 17:00 Uhr bis 21 Uhr in einer Videothek arbeitet wenn er keinen Dienst hat kann das evtl. schon ein problem sein, da o.g. Ruhezeiten mglw. nicht eingehalten würden, wenn er am nächsten Tag um 6:00 Uhr Dienstbeginn hat. Wenn man nun eine etwas flexiblere Angabe in diesem Antrag macht und versichert selbst darauf zu achten dass Ruhezeiten usw. eingehalten werden kann ein mögliches Problem nur "Prinzip" seitens des AG sein. Dann hat man aber auch ggf. den schwarzen Peter wenn mal wirklich was passiert... Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt! Mehr über mich: www.mo-esch.blog.de | ||||
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