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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeistzeitverordnung----400? Job nebenbei??? | 15 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 432662 | ||
Datum | 12.10.2007 14:01 MSG-Nr: [ 432662 ] | 8927 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Martin Holm Wie kann dieses sein, das es ja gesetzlich geregelt ist, dass jeder einen 400 ? Job nebenbei ausüben darf, solange er seine Amtlichen Pflichten nicht vernachlässigt . Wo steht das denn? Ich weiß nur davon, dass man einen 400 ? Job ausüben darf ohne das der AN Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen selbst zahlen muss, sondern das dieses vom AG Pauschal erfolgt. Gruß Sven | ||||
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