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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaArbeistzeitverordnung----400? Job nebenbei???15 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW432665
Datum12.10.2007 14:44      MSG-Nr: [ 432665 ]9125 x gelesen

Ok, verstanden.
Eine Amtspflicht eines beamten ist es, die eigene Leistungsfähigkeit zu erhalten und dem Dienstherren zur Verfügung zu stellen. Eine Ausgestaltung für den Erhalt der Leistungsfähigkeit sind die gesetzlich geforderten Ruhezeiten.
Auf die Einhaltung hat doch vor nicht allzu langer Zeit noch der eine oder andere Beamte vor einem europäischen Gericht bestanden. *duck und renn*

Gruß
Sven



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