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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaArbeistzeitverordnung----400? Job nebenbei???15 Beiträge
AutorMart8in 8H., Bielefeld / NRW432667
Datum12.10.2007 14:49      MSG-Nr: [ 432667 ]8961 x gelesen

Hehe , ja der ein oder andere ;-) Also kann man damit sagen, Nebentätigkeiten für die Feuerwehr sind tabu???? Wobei man hört ja , dass Beamte die "nebenbei" Selbständig sind , dieser Tätigkeit weiter nachgehen dürfen....



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