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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeistzeitverordnung----400? Job nebenbei??? | 15 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 432668 | ||
Datum | 12.10.2007 14:54 MSG-Nr: [ 432668 ] | 8956 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Holm Also kann man damit sagen, Nebentätigkeiten für die Feuerwehr sind tabu???? Wobei man hört ja , dass Beamte die "nebenbei" Selbständig sind , dieser Tätigkeit weiter nachgehen dürfen.... die Lage ist etwas verworren. Es gibt für NRW einen regelnden Erlass dazu. Ganz kurz gefasst: - Nebentätigkeiten mit geregelter (also regelmäßiger) Arbeitszeit, vor allem abhängige Beschäftigungen (Sprich: ich hab nen Hobby-Boss) sind nicht mehr zu genehmigen - Nebentätigkeiten mit flexiblen Arbeitszeiten (also Hobbylyriker oder selbständige oder oder oder können (!) unter Umständen noch genehmigt werden. Die Umsetzung ist ebenfalls stark unterschiedlich zwischen "Erlass? Watt fürn Erlass?" bis "Wir genehmigen NIX mehr." Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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