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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeistzeitverordnung----400? Job nebenbei??? | 15 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 432687 | ||
Datum | 12.10.2007 15:57 MSG-Nr: [ 432687 ] | 8905 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam die Lage ist etwas verworren. Es gibt für NRW einen regelnden Erlass dazu. Ganz kurz gefasst: Hallo, kann es an der Arbeitszeitverordnung liegen, die nur noch 48 Std. erlaubt? Meine Nebentätigkeit wurde von meinem AG (öffentlicher Dienst) nur bis zur maximalen Grenzen von eben diesen 48 Wochenstunden genehmigt. Von Mitarbeitern im Grün- und Abfallbereich weiß ich, das sie nichts machen dürfen, was die Fahr- und Lenkzeiten beeinträchtigt, denn die neue Fahrerkarte schreibt alles mit. Wenn dadurch die wöchentliche Lenkzeit schon am Mittwoch erreicht ist, wird der Kollege für den Rest der Woche in den Zwangsurlaub geschickt. Gruß Heinrich | ||||
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