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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaArbeistzeitverordnung----400? Job nebenbei???15 Beiträge
AutorEber8har8d C8., Marl / NRW432701
Datum12.10.2007 16:43      MSG-Nr: [ 432701 ]8933 x gelesen

Hi !!
Nun ja, wenn ich nur eine 48h Woche haben darf und die 48h schon mit meinem Dienst gefüllt habe, dann bleibt nichts mehr übrig, wer allerdings diese sogenannte Opt-Out-Regelung hat, da dürfte es eigentlich keine Probleme geben, weil man da ja zugestimmt hat, mehr Stunden zu arbeiten als "erlaubt". Kommt auch sicherlich auf die Nebentätigkeit an.




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