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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeistzeitverordnung----400? Job nebenbei??? | 15 Beiträge | ||
Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 432701 | ||
Datum | 12.10.2007 16:43 MSG-Nr: [ 432701 ] | 8933 x gelesen | ||
Hi !! Nun ja, wenn ich nur eine 48h Woche haben darf und die 48h schon mit meinem Dienst gefüllt habe, dann bleibt nichts mehr übrig, wer allerdings diese sogenannte Opt-Out-Regelung hat, da dürfte es eigentlich keine Probleme geben, weil man da ja zugestimmt hat, mehr Stunden zu arbeiten als "erlaubt". Kommt auch sicherlich auf die Nebentätigkeit an. | ||||
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