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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaLeitungslänge7 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen432706
Datum12.10.2007 16:55      MSG-Nr: [ 432706 ]5242 x gelesen

Moin,

Geschrieben von michael andrewsZu der Leitungslänge: wie ist die technisch begründet? Durch die Abschaltzeit der vorgeschalteten Schutzorgane?

Ja, um die Leitungsschutzschalter ausreichend schnell ansprechen zu lassen sollte der Schleifenwiderstand nicht zu groß werden.

Geschrieben von michael andrewsEben diese 100m bei 2,5qmm und 50 m bei 1,5qmm.
Hmm, waren es nach VDE nich 60m bei 1,5? Ist aber auch egal, weil Feuerwehrs eigentlich grundsätzlich 2,5m² verwendet und von Fremdmaterial aus Oma Hansens Garage die Flossen lassen sollte.

Geschrieben von michael andrewsGibt es eine beschränkung auf die maimal verwendete Netzgröße? Also zB 3 Leitungsroller a 50 + 2 x 10 m Verlängerung alles an einem Verteiler?


Schöne Frage...
Zunächst einmal zählen zwecks Vereinfachung die Anschlussleitungen nicht mit, man rechnet einfach in Kabeltrommeln.(die kurzen Leitungen sind dann natürlich nich einfach beliebig hintereinander zu schalten sondern nur als Verbindung Gerät <-> Trommel bzw. Generator gedacht)
Und es gibt die Forderung nach maximal 100m Leitungslänge zwischen zwei Geräten bzw. eine 200m lange Leiterschleife (hin und rückweg des Stroms einzeln zählen => Schleifenlänge = doppelte Leitungslänge) im Fehlerfall (= Körperschluss in zwei Geräten) . Läuft daher i.d.R.auf entweder zwei je 50m lange Trommel vomMoppelweggehend hinaus oder zwei Trommel hintereinander um auf 100m zu kommen. Von den Endpnkten dann ggf. nochmit kurzen Anschlussleitungen auf mehrere Geräte verteilt. Das ist soweit von der pauschalen Ansage "max. zwei Trommeln/100m Gesamtlänge des Netzes am Generator" gedeckt und erfüllt die Abschaltbedingungen.
Jetzt gibt es aber noch die Möglichkeit, wenn der Generator als Verteilpunkt dient, mehr als zwei Abgänge anzuschließen mit je maximal 50m. Die Fehlerschleifenlänge bleibt dabei mit 200m für jedes Fehlerszenario im zulässigen Rahmen. Eswären also mehr als 2x50m möglich, theoretisch eine unbegrenzte Anzahl an parallelen 50er Trommeln - sofern der Generator selbst (oder ein Veteiler mit vernachlässigbar kurzer Zuleitung) den Verteilungspunkt bildet. Nicht machbar ist hingegeneine 50er Trommel vom Generator weg und dann ein Verteiler mitmehreren 50er Abgängen. Das ergäbe 300m Schleifenlänge (Generator -> 50m zum Verteiler -> 50m zum Verbraucher -> 50m zurück zum Verteiler (auf Schutzleiter) -> 50m Schutzleiter zum zweitne Verbraucher -> 50m zurück über normalen Leiter (waren ja beide Geräte fehlerhaft und der Schutzleiter führt einen Kurzschluss herbei) zum Verteiler ->zurück zum Generator = 300m = zuviel). Diese Variante war bislang in Niedersachsen nach den Ausbildungsunterlagen nicht zulässig, in NRW hingegen schon (das gleiche Bild abgedruckt, nur in Nds einmal durchge-X-t), in der neuen FwDV1 hat man es einfach ganz entfallen lassen und trifft einfach keine Aussage dazu (in 'nem Entwurf war's noch enthalten).Technisch wäre es machbar, birgt aber das Risiko, dass wer die Verteiler-nach-50m-Variante irrtümlich für erlaubt hält. Eindeutiger ist's jedenfalls mit dem Grundsatz maximal 100m. Abweichungen nur nach Zustimmung einer Elektrofachkraft...


Gab da mal (nicht Fw-spezifisch) vor etwa einem Jahr 'nen Artikel in der de dazu. Kann ich nächstes Wochenende ggf. mal raussuchen, wenn das noch Zeit hat.

ciao,
Thorben



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 12.10.2007 16:00 mich7ael7 a.7, Kirchdorf
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