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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeistzeitverordnung----400? Job nebenbei??? | 15 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 432730 | ||
Datum | 12.10.2007 19:31 MSG-Nr: [ 432730 ] | 8839 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Eberhard Conrad--- ...wer allerdings diese sogenannte Opt-Out-Regelung hat, da dürfte es eigentlich keine Probleme geben, weil man da ja zugestimmt hat, mehr Stunden zu arbeiten als "erlaubt". Ich kann Dir leider auch keinen Erlass nennen. Aber es kommt, wie von Andreas beschrieben, auf die entsprechende Form, abhängig oder selbstständig beschäftigt, an. Hierzu gab es auch eine Anfrage der Bezirksregierung Arnsberg an das IM NRW. In der Antwort, sollte auch Deiner Personalabteilung vorliegen, wurde sinngemäß folgendes dargestellt: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt gem. EU-Richtlinie 48h und darf nicht überschritten werden. Bei vorhandener Opt-Out Regelung darf die Höchstarbeitszeit, auch mit Nebentätigkeit, die 54h nicht überschreiben. Eine Kopie des Schreibens ist den Kommunen in NRW auf dem Dienstweg zugestellt worden. Also nachfragen oder - wo kein Kläger ist kein Richter. Gruß Peter | ||||
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