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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaArbeistzeitverordnung----400€ Job nebenbei???6 Beiträge
AutorMart8in 8H., Bielefeld / NRW432733
Datum12.10.2007 19:34      MSG-Nr: [ 432733 ]4223 x gelesen

Da stimme ich dir zu Eberhard, wie kann das sein , dass mir in meiner Freizeit vorgeschrieben wird was ich zu tun habe. Angenommen ich führe eine Nebentätigkeit als Bademeistergehilfe durch. Hier werde ich weder körperlich noch geistlich strak gefordert ( ohne jemanden jetzt angreifen zu wollen). Hier finde ich das Beispiel recht gut wie es ein andere Kollege beschrieben hat : Komme nach meinem Dienst nach Hause und dort wartet ein 3 Monate altes Kind......ob man dann hier von Ruhezeit sprechen kann, wage ich zu bezweifeln.



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