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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeistzeitverordnung----400€ Job nebenbei??? | 6 Beiträge | ||
Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 432738 | ||
Datum | 12.10.2007 19:58 MSG-Nr: [ 432738 ] | 4183 x gelesen | ||
ich bezog mich jetzt allgemein auf die Freizeitgestaltung. Bei einer bezahlten Nebentätigkeit hat der Arbeitgeber die Möglichkeit einen Eingriff vorzunehmen aber so wie ich es verstanden hatte, sollte die Gestaltung der "Ruhezeit" allgemein bewertet werden, sprich ausüben von Sport oder anderen Dingen. | ||||
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