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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitswache u. Verantwortung | 15 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 432749 | ||
Datum | 12.10.2007 22:49 MSG-Nr: [ 432749 ] | 7297 x gelesen | ||
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Hallo Markus, Geschrieben von Markus Ketterer Sollte eine "Abgabe der Verantwortung" nicht möglich sein, welche Massnahmen sind dann zu ergreifen u. wie können diese durchgesetzt werden? Auch würde mich dann interessieren wo dies nachzulesen ist. Schau mal in die Ausbildungsunterlagen GA + TF (Neckar- Verlag) steht einiges drin. Geschrieben von Markus Ketterer wenn man bei einem Brandsicherheitswachdienst gravierende Mängel feststellt z. B. mehrere versperrte Notausgänge (zugestellt u. durch Baustellenzäune als Raucherzone eingeschränkt), ist man dann verpflichtet etwas zu unternehmen oder reicht es aus dies schriftlich festzuhalten und vom Veranstalter u. Hallenmanager/Hausmeister unterschreiben zu lassen, dass diese die Verantwortung dafür übernehmen? - Veranstalter auffordern Mängel abzustellen. Wenn nein. - Abt. Kdt und/oder Kdt. plus Ortspolizeibehörde (Bürgermeister) anfordern. (siehe Ci melden macht frei) - Vermerk im Wachbericht. ...... Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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