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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | P Tür | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 433039 | ||
Datum | 14.10.2007 22:30 MSG-Nr: [ 433039 ] | 5262 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe Kamp Da es immer häufiger vorkommt das die Fw. gewaltsam Türen öffnet, weil sich dahinter angebl. eine hilflose Person befindet, aber man hinterher feststellt das keiner zu Hause ist, wie es rechtlich aussieht. Erste Regel im Verwaltungsrecht: Prüfe örtliche und sachliche Zuständigkeit. Zweite Regel im Verwaltungsrecht: Wenn ich nicht will, daß ich was tu, dann leit ichs eiem andern zu ;-) Nach dieser Regel würde ich verfahren. Geschrieben von Uwe Kamp Die häufigen Fälle: Nachbar o.ä. sagt er habe die Person 2 Tage nicht gesehen macht sich sorgen da Nachbar ja schon alt und krank. Fw. und Rd. kommen, befragen den meldenden, der sich natürlich nicht sicher ist ob Nachbar zu Hause ist, aber sagt der macht sonst immer auf. Ja und? Wenn er seit zwei tagen in der Wohnung liegt, dann kommt es auf die 10 Minuten des Wartens auf die Polizei nicht an. Diese entscheidet dann und wir öffnen ggf. als Amtshilfe. Habe ich hingegen Hinweise auf eine konkrete Gefahrensitation (Hilferufe, Einlauf manuelle Auslösung Hausnotrufmelder aber Schlüssel des RettD paßt nicht/ schließt nicht auf). Dann Tätigkeit zur Rettung aus Lebensgefahr nach FwG. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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