News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Einsatzleiter
Feuerwehrgesetz
RubrikTaktik zurück
ThemaFührungsorganisation / Führungsstruktur14 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg433183
Datum15.10.2007 19:13      MSG-Nr: [ 433183 ]7606 x gelesen

Geschrieben von Nico PeperIm Falle der ersten Führungskraft vor Ort (nicht gleich Kommandant) wird dieser (i.d.R. Gruppenführer) die Einsatzleitung bei einem Einsatz größer 5 Trupps die Einsatzleitung an die nächst eintreffende Führungskraft der entsprechenden Ausbildung (z.B. Zugführer) abgeben.

Das würde Sinn machen.
Jedoch sollte man die Frage der EL nach Kommandant und Stellvertreter durch eine Anweisung der Gemeinde regeln.
Denn das alles ist im luftleeren Raum. Logisch ist die von Dir genannte Vorgehensweise. Aber besser ist es, wenn man es schriftlich niederlegt.


Geschrieben von Nico PeperBei solchen Einsätzen kann man aber getrost davon ausgehen, dass entweder der Kommandant, sein Stellvertreter, ein Abteilungskommandant oder stellvertretender Abteilungskommandant an der Einsatzstelle ist, der die Einsatzleitung übernehmen kann und muss.

Vorsicht mit den Abteilungskommandanten
Wenn das FwG Ba-Wü vom Feuerwehrkommandanten spricht, dann meint es da nur den Kommandanten (tlw. vor Ort auch Stadtbrandmeister, Gesamtkommandant,... genannt), nicht den Abteilungskommandanten. Der ist (ugs. nach lockerer Definition LFS) nur ein Zugführer mit Räum- und Streupflicht.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.129


Führungsorganisation / Führungsstruktur - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt