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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Führungsorganisation / Führungsstruktur | 14 Beiträge | ||
Autor | Nico8 P.8, Gaildorf / Baden Württemberg | 433209 | ||
Datum | 15.10.2007 21:20 MSG-Nr: [ 433209 ] | 7651 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Aber besser ist es, wenn man es schriftlich niederlegt. Wenn die Gemeinde mit macht und eine Dienstordnung niederlegt, um so besser! Geschrieben von Christian Fischer Vorsicht mit den Abteilungskommandanten Die Diskussion hatten wir mit den Ausbildern der LfS Bruchsal auch schon. Aber es gibt zwei Standardwerke mit rechtlichen Kommentaren zum Feuerwehrgesetz Baden Württemberg: Heinz Schäfer und Gerhard Hildinger sowie Wilhelm Surwald (beide 1997). Im Surwald findet sich der eindeutige Hinweis darauf, dass für Feuerwehren mit Abteilungen die Regelungen zu den Aufgaben des Kommandanten im selben Maße für den Abteilungskommandanten gelten, wenn der Einsatz innerhalb seines Abteilungsgebietes liegt und der Kommandant nicht anwesend ist. Macht auch Sinn, da der Abteilungskommandant wie der Kommandant vom Gemeinderat für seinem Amt bestätigt werden muss. Eine solche Regelung geht natürlich nur dann auf, wenn der Abteilungskommandant die entsprechende Ausbildung hat. Bei uns in der Gemeinde ist ein Abteilungskommandant immer Zugführer, einige wie unser Kommandant Verbandsführer. ... ich schätze unsere Ausbilder auf der LfS sehr, aber ich habe bei rechtlichen Fragen von den Kameraden schon das eine oder andere mal unscharfe oder falsche Informationen bekommen. Sind halt auch nur Menschen. Grüße Nico Technik ohne Taktik? Nein Danke | ||||
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