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Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Anerkenung von Lehrgängen | 54 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 433493 | |||
Datum | 17.10.2007 10:58 MSG-Nr: [ 433493 ] | 17504 x gelesen | |||
Geschrieben von Falk Schlüsener Damit sollte man auch die Lehrgänge aus den anderen Bundesländern anerkennen können. Nur weil der Verband (bzw. dessen Landesverbände) so was will, heißt das noch lange nicht das die IM der Länder (bzw. nachgeordnete Institutionen) dabei mitspielen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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