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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFußgänger getötet - Fahrer wollte zum Feuerwehreinsatz86 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz433680
Datum18.10.2007 03:56      MSG-Nr: [ 433680 ]38511 x gelesen
Infos:
  • 17.10.07 90 Tagessätze: Feuerwehrmann nach tödlichem Unfall verurteilt
  • 25.11.06 Aurich: Bei Einsatz Kollegin angefahren
  • 18.11.06 Fußgänger von Pkw erfasst und getötet - Fahrer wollte zum Feuerwehreinsatz

  • Hallo!

    Geschrieben von Dirk Wulfeswo sind sie alle, Schweigen im Walde seit Stunden? Die Vorverurteiler, Lüncher und Hellseher aus diesem Thread zu diesem Unfall?
    42 bis 46 statt 30, 12 bis 16 km/h zu schnell. Dir noch nie passiert?


    Es ist Sch...egal wie schnell oder langsam der Fahrer war. Im Endergebnis, ich zitiere: Der 43-Jährige geht besonders auf das ?schlechte diffuse Licht? an diesem nebligen Abend ein. Weil noch ein Auto am Straßenrand parkte und unweit auch Büsche stehen, habe es ein ?ungünstiges Licht-Schatten-Spiel? gegeben. Noch dazu sei der Verunglückte dunkel gekleidet gewesen.
    und folgendes: Auch der Sachverständige der Dekra spricht von ?Dämmerlicht? und ?Nebel?. auch noch: Er vermutet eine Geschwindigkeit von 46 Kilometern zur Zeit des Aufpralls. Offenbar habe er einen ?Tunnelblick? gehabt und den Senior am Straßenrand nicht bemerkt.
    Also, schlechte Sicht, unübersichtliche Straßenverhältnisse und 16 km/h zu schnell. Leider Pech für den "dunkel" gekleideten Mann?

    Hallo! Gehts noch? Hier wurde ein Mensch getötet, und das nur weil jemand geklaubt hat er könne mal eben hurtig zum Einsatz fahren. Das Urteil ist ja zum Glück (?) relativ milde ausgefallen. Evtl. hat, ich zitiere erneut: Der Verstorbene hatte 1,0 Promille im Blut und man wisse nicht, ob dies nicht dazu beigetragen habe, dass er noch kurz vor dem herannahenden Wagen auf die Fahrbahn sprang. gerade dieser Umstand zu dem milden Urteil beigetragen.

    Geschrieben von Dirk WulfesFeine Gesellschaft (z.T.) hier!

    Was soll dieser Kommentar?
    Erwartest Du Mitleid oder gar Verständnis für den Verurteilten, frei nach dem Motto: "Wir müssen doch zusammenhalten"?
    Es gibt gewisse Regeln die wir einzuhalten haben. Und dazu zählt auch eine angepasste Fahrweise. Ich habe keinerlei Verständnis wenn bei schlechten Sichtverhätnisse "gerast" wird. Menschenleben sind einfach zu kostbar um sie nur für ein paar Sekunden Zeitgewinn zu gefährden.

    Ich hoffe dieses Urteil wird allgemein Beachtet und verschiedene Ausbilder lassen endlich den Blödsinn bei jeder Gelegenheit den FA (SB) zu beizubringen: "Ihr dürft auch auf dem Weg ins Gerätehaus schneller fahren, Ihr müsst ja in den Einsatz, da drückt die Pol ein Auge zu, Euch kann nichts passieren!"

    Gruß vom Berg

    Jakob


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