News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaKrankenhausbauverordnung7 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)434318
Datum22.10.2007 10:01      MSG-Nr: [ 434318 ]10809 x gelesen

Hallo,


Geschrieben von Markus Held, Auerbach / Bayern Krankenhausbauverordnung
???

Wie aus mehreren Threads ersichtlich ist, hast Du Dich auf ein Krankenhaus eingeschossen.
Ich warne dringend davor, selbständig irgendwelche Beurteilungen ohne die dafür nötigen Unterlagen anzustellen!
Ohne Baugenehmigungsbescheid, genehmigte Pläne und - falls vorhanden - Brandschutznachweis sind alle Sachen rein spekulativ.
So auch im vorliegenden Fall. In Bayern ist keine Krankenhausbauverordnung als technische Baubestimmung eingeführt. Somit ist die Beurteilungsgrundlage die Bayerische Bauordnung zur Bauzeit, zusammen mit den jeweiligen Bauauflagen.
Die Brandschutz-Konzeptionierung sah früher so aus, dass man zur zuständigen Baugenehmigungsbehörde / zur Regierung gegangen ist und mitnander den Brandschutz augekaspert hat. War in der Regel manchmal meistens auch mindestens Bauordnungskonform, zum Teil hat man aber gerade heute mit der damaligen Beurteilung nach Gutdünken/Schiss seine Probleme.
Teilweise wird diese seit Jahren überholte Form des Brandschutz-Auskasperns gerade von Behörden
weiterbildungsresistenten Planern und Behörden noch durchgeführt, was dann bei anderen Bauvorhaben dazu führt, dass gegenüber dem Brandschutz-Fachplaner die Aussage getroffen wird "warum geht das nicht? Ich hab schon soooo viele Krankenhäuser/Schulen/Industriehallen gebaut, da het der von der Regierung gesagt, ... (alles weitere ist das Schreiben nicht im geringsten wert!)
Komisch, dass sowas in manchen Teilen Bayerns öfter vorkommt. Aber hinter den sieben Wäldern, hinter den sieben Bergen, bei den sieben... scheint das alles noch etwas anders zu laufen.

Mein Rat:
Erst alle erforderlichen Unterlagen einholen, und dann gut informiert das VolksForumsbegehren starten.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.127


Krankenhausbauverordnung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt