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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | eGruppenführer Freiwillige Feuerwehr in RLP | 40 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 434570 | ||
Datum | 23.10.2007 11:02 MSG-Nr: [ 434570 ] | 16558 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Krupp So abwegig find ich Marcs Gedankengang nicht, wenn man das vor dem Hintergrund (bzw. der anderen Baustelle...) sieht, das leider mancherorts der GF-Lehrgang nur denjenigen vorenthalten ist, die auch ein (Wahl-)Führungamt bekleiden. Ich vermute mal "s/vorenthalten/vorbehalten"? Das ist leider in RLP ja nicht unüblich, dass eine Feuerwehr mit Gruppenstärke nur 2 ausgebildete Gruppenführer hat. Ebend den WF und seinen stv. Weil: "das reicht ja und für mehr ist ja kein Geld da" Ich muss mich mal wieder auf den aktuellen Stand lesen, aber z.Zt. sah die FwVO-RLP doch auch nur zwingend 2 GF für eine Wehr mit Gruppenstärke vor? Das wurde an nicht wenigen Standorten als Argument genommen, dass man mehr gar nicht ausbilden muss... Geschrieben von Sebastian Krupp Da sollte man dann wenigstens drauf achten, dass dieser nach Möglichkeit auch von der Arbeit aus zu Einsätzen kommen kann. Bei lediglich Doppelbesetzung einer wichtigen Funktion muss man eigentlich schon einen Dienstplan aufstellen, damit von den zweien immer einer da ist. Ich bin ja auch dafür, dass bei seltenen und wichtigen Ausbildungen darauf geachtet wird, dass diese Person der Feuerwehr auch zur Verfügung steht. Ich denke aber, das bei Schichtdienstlern eher das gegenteil der Fall sein wird. Denn grade der wird öfter mal frei haben, wenn die anderen im Büro oder in der Werkstatt sind. Manuel | ||||
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