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Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
1.Die 2. Bergungsgruppe (kurz: 2. BGr) ist Bestandteil des Technischen Zuges beim THW.Sie ist neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. BGr ähnelt, mit zusätzlichen, schwereren Komponenten Ausgerüstet.Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge.

2.SanH-Lehrgang der JUH
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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ThemaDer optimale freiwillige Feuerwehrmann...49 Beiträge
AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg434924
Datum24.10.2007 10:13      MSG-Nr: [ 434924 ]12765 x gelesen

Geschrieben von Alexander SuckerAn Praxis muss der BF-ler allerdings nur 1 Jahr mitbringen, der FF-ler 3 Jahre.


Funktioniert trotzdem auch nur dann, wenn der FFler 3 Jahre bei einer Berufs- oder vergleichbaren Feuerwehr Dienst versehen hat. Ob man jetzt eine Feuerwehr die tagsüber hauptamtlich eine Staffel vorhält als eine einer BF vergleichbare Wehr einstufen kann, wird aus der Laufbahn- und Prüfungsordnung nicht ersichtlich.
Es ist doch so, dass fast jede große FF mit hauptamtlichen Kräften ihr Personal sowieso die BF-Ausbildung machen lässt, oder je nach Bundesland sowieso machen lassen muss.

Da in BaWü der Laufbahnlehrgang keine Fahrzeugführerausbildung beinhaltet muss die später noch nachgeholt werden, das muss ebenfalls auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Bei uns in Hessen dauert die gesamte Ausbildung 24 Monate: incl. RS und Fahrzeugführer. Hessen schliesst mit dem B3 ab.

Geschrieben von Alexander SuckerBin gespannt, wann der run der benachteiligten FF-ler auf diesen Lehrgang beginnt um auch eine BF-Ausbildung zu haben.

Leider können wahrscheinlich die wenigsten "benachteiligten" FFler den Einsatz- und Übungsdienst bei einer BF oder einer vergleichbaren Feuerwehr nachweisen. Und was bringt es Dir wenn du eventuell den Lehrgang machen kannst und dann keine Stelle bei einer BF bekommst weil das Gesundheitsamt sagt: "Kann nicht verbeamtet werden?"

Geschrieben von Alexander SuckerDürfen die sich dann B2-ler nennen? Wäre dann doch was für die FM(SB) der Berliner Flughäfen.

Wenn die BaWü-Ausbildung in Berlin anerkannt wird. Was ist denn ein B2-ler? B2 ist bei uns die feuerwehrtechnische Grundausbildung.

Geschrieben von Alexander SuckerUnd wie oft werden heute noch RS als "Hobby-Retter" bezeichnet?

Leider ist man nach den 4 Wochen Theorie noch kein Rettungssanitäter. Überleg mal in wievielen Rettungsdienstbereichen der 2. Mann auf dem RTW Rettungssanitäter ist. Der Rettungsdienst hat einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Feuerwehr. Auch ein ehrenamtlicher RettSan oder RettAss hat genau die selbe Ausbildung wie ein hauptamtlicher. Nur hat der ehrenamtliche Mitarbeiter nicht die Möglichkeit soviel Erfahrung wie ein hauptamtlicher zu sammeln.



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