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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrheberrecht Fotos von Einsätzen im Internte12 Beiträge
AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch.434980
Datum24.10.2007 14:18      MSG-Nr: [ 434980 ]5848 x gelesen

Stimmt nicht ganz. Das Urheberecht hat immer derjenige, der das Bild gemacht hat. Komplizierter wird die Sache wegen eines copyrights etc. (Diese scheiss-Shift Taste haut manchmal ned hin...)
Wenn also der Inhaber des Urheberrechts das Bild ABTRTITT an einen dritten, hängt es davon ab, mit welchen Forderungen bzw. Bedingungen dies geschehen ist.
Ein Bild aus dem Internet unterliegt IMMER einem Urheberrecht (zumindest in D). Es kann aber sein, dass Bilder zur freien Verfügung gestellt werden.
Allerdings bleibt das Urheberrecht bestehen.



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