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Thema | Unfallforschung der TU Dresden | 24 Beiträge | ||
Autor | Davi8d B8., Rabenau / Sachsen | 435305 | ||
Datum | 25.10.2007 19:27 MSG-Nr: [ 435305 ] | 7161 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas Weege Ah, da hat jemand verstanden worauf ich hinaus wolte. Leider ein bekannter Aspekt nach dem die Erlaubnis für SoSi ernste Probleme mitsich bringt. Das stell ich mir im Dienstalltag schwierig vor. Eigentlich darf man nach §35 u. §38 weder Sonder- noch Wegerecht in Anspruch nehmen. Das heißt eigentlich laut Amt dürfen die das, laut Gesetzen aber eigentlich nicht. Das stellt doch sehr die Entscheidung des Amtes in Frage. Alles meine persönliche Meinung!! | ||||
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