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Straßenverkehrsordnung
RubrikSonstiges zurück
ThemaUnfallforschung der TU Dresden24 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW435316
Datum25.10.2007 20:16      MSG-Nr: [ 435316 ]7375 x gelesen
Infos:
  • 25.10.07 Unfallforschung TU Dresden
  • 25.10.07 Link zur Sendung des ZDF über die Unfallforschung der TU Dresden
  • 24.10.07 und ff Beiträge

  • Geschrieben von ---David Bormann--- Geschrieben von Henning Koch
    "Für mich stellt dein Text eher in Frage, ob du §46 Absatz2 StVO gelesen hast ;-)"

    Was meinst du damit genau.


    Zunächst mal, dass die zuständigen Behörden i.d.R. wissen, was sie tun. Weil die dortigen Mitarbeiter das mal gelernt haben, und zwar deutlich gründlicher als der gemeine FM(SB).

    Ja du hast Recht, diesen Artikel kannte ich nicht.

    Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt gewesen, das zu ändern!

    Nach diesem Artikel dürfen Ausnahmegenehmigungen für §35 u. §38 nicht erteilt werden.

    Ich habe jetzt extra nochmal in der Papierversion nachgelesen, hätte ja sein könnnen, dass meine elektronische Version fehlerhaft ist.

    Aber in beiden steht "von allen Vorschriften dieser Verordnung".

    Das heißt die Entscheidung des Amtes ist nicht korrekt.

    Du bist sicher, dass du den Absatz 2 gelesen hast?

    Gruß,
    Henning



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