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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Unfallforschung der TU Dresden | 24 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 435316 | ||
Datum | 25.10.2007 20:16 MSG-Nr: [ 435316 ] | 7375 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---David Bormann--- Geschrieben von Henning Koch Zunächst mal, dass die zuständigen Behörden i.d.R. wissen, was sie tun. Weil die dortigen Mitarbeiter das mal gelernt haben, und zwar deutlich gründlicher als der gemeine FM(SB). Ja du hast Recht, diesen Artikel kannte ich nicht. Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt gewesen, das zu ändern! Nach diesem Artikel dürfen Ausnahmegenehmigungen für §35 u. §38 nicht erteilt werden. Ich habe jetzt extra nochmal in der Papierversion nachgelesen, hätte ja sein könnnen, dass meine elektronische Version fehlerhaft ist. Aber in beiden steht "von allen Vorschriften dieser Verordnung". Das heißt die Entscheidung des Amtes ist nicht korrekt. Du bist sicher, dass du den Absatz 2 gelesen hast? Gruß, Henning | ||||
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