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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikAusbildung zurück
ThemaAusbildung zum Rett Ass 3 Jährig16 Beiträge
AutorUdo 8G., Lennestadt / NRW435566
Datum26.10.2007 18:51      MSG-Nr: [ 435566 ]5944 x gelesen

Hallo Andreas,

zusätzlich zu den von Dir genannten Punkten sind beim RS noch vier Wochen bzw. 160 Stunden Klinikpraktikum zu machen.

Gruß

Udo


Und da es anscheinend Sinn macht - Meine Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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