| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Wildunfall | 11 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 435666 | ||
| Datum | 27.10.2007 14:47 MSG-Nr: [ 435666 ] | 4974 x gelesen | ||
Meines Erachtens kann es nur die Ausnahme sein, dass Feuerwehrleute die Tötung von Tieren durchführen. Originär ist der Jagdpächter oder die Polizei in Vertretung zuständig. Eine originäre Zuständigkeit ist im Feuerwehrgesetz o. ä. auch nicht enthalten. Ich rate dringend davon ab, dass Feuerwehrleute - die Jäger sind - hier Schusswaffen mitführen oder ohne Wissen der Polizei nachholen, da hier ggf. gegen Rechtsvorschriften des WaffG und des JagdG verstoßen wird. (Führen von Schusswaffen außerhalb der Jagdausübung u. ä.) Zum Großteil dürften diese Unfälle auch ohne Feuerwehrbeteiligung ablaufen. Bei Einsätzen mit Einsatz der Feuerwehr dürfte dann auch die Polizei vor Ort sein. Es dürfte m. E. nur sehr sehr wenige Lagen geben, bei welchen die Feuerwehr ohne Polizei vor Ort sein dürfte. Das ein Feuerwehrmann und Jäger ggf. von der Polizei dazu aufgefordert wird ist eine andere Geschichte. In diesem Moment wird der Jäger von der Polizei dazu verpflichtet und handelt im Auftrag der Polizei. Dazu kann er sich ggf. auch als Jäger vor Ort zu erkennen geben. so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|