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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaBaWü: Ehrenamt wird Freistellung versagt?!6 Beiträge
AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg435898
Datum28.10.2007 18:15      MSG-Nr: [ 435898 ]4796 x gelesen
Infos:
  • 25.10.07 Richtiger Link zur Kampagnen-Homepage "Echt-Schlecht - Behinderung des Ehrenamts in Baden-Württemberg"
  • 25.10.07 Gesetzentwurf "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit"
  • 25.10.07 Kampagnen-Homepage "Echt-Schlecht - Behinderung des Ehrenamts in Baden-Württemberg"

  • Du vergisst eine weitere Verschlechterung:

    Der Arbeitgeber darf nun offiziell Einspruch erheben und mit dem Grund "geht betrieblich nicht" nun den Urlaub abweisen.

    Bisher hieß es im Gesetz über die Erteilung von Sonderurlaub an MitarbeiterInnen in der Jugendpflege und Jugendwohlfahrt vom 13. Juli 1953 (GBl. S. 110) des Landes Baden-Württemberg

    § 1
    1. Den in der Jugendhilfe tätigen Personen über 18 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub in folenden Fällen zu gewähren...


    Die Verschlechterung für Azubis >18 Jahre ist übrigens -7 Tage.

    Betrachtet man z.B.: die Freizeitarbeit von sozialen Verbänden, die meist mehr als eine Woche auf Kinder/Jugendfreizeit fahren, ist die Kürzung auf 5 Tage (=eine Woche) durchaus drastisch.

    Die 10 Tage für unter 18jährige nicht Azubis halte ich für Augenwischerei - wer würde die in Anspruch nehmen? Schüler brauchen sie nicht - Freizeiten und AUsbildungen fallen meist in die Ferien...


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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