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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAusrücken vor Schulbeginn?73 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen436419
Datum30.10.2007 15:45      MSG-Nr: [ 436419 ]21788 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Markus RiegerNatürlich kenne ich die Vorschrift die sich in der Feuerwehrvorschrift befindet in der es heißt, dass Schule einen höheren Stellenwert vor Feuerwehr hat (Schule geht vor Feuerwehr), aber ab wann gilt diese Vorschrift?


Mal abgesehen davon, dass die Aussage "Schule vor Feuerwehr" durchaus Sinn macht: Die Vorschrift gibts wirklich in Bayern? Wäre das erste Mal, dass mir sowas tatsächlich als Gesetzestext unterkommt :)

Neugierige Grüße

Ingo


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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

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