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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaAusrücken vor Schulbeginn?73 Beiträge
AutorMark8us 8R., Küps / Bayern436425
Datum30.10.2007 15:59      MSG-Nr: [ 436425 ]21823 x gelesen

Hi,

also denn Gesetzestext an sich kenn ich nicht. - Weiß auch nicht ob es so drin steht.
Aber als ich meine Frage dem Jugendwart stellte bekamm ich dies als Antwort.

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Ausrücken vor Schulbeginn? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt