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Kreisbrandmeister
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeantragung von Sonderrechten59 Beiträge
AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW436649
Datum31.10.2007 14:33      MSG-Nr: [ 436649 ]15337 x gelesen

Geschrieben von Oliver SchuellerDie Genehmigung wird nur erteilt wenn der Antragssteller eine wichtige Führungskraft wie z.b. Kreisbrandmeister oder höher ist.Selbst hier ist es nicht einfach,an diese Gehemigung zu kommen.
Hier wird auch immer nur von Sonderechten gesprochen,bitte hier das Wegerecht nicht vergessen.


Ähmm dann erklär mir mal wie sich ein KBM ein Sonderrecht genehmigen kann, dass ihm (und nicht nur ihm) sowieso per Gesetz zusteht?? Für mich ist diese Anfrage ganz klar die Tat eines Trolles und würde eher ins Playmobilforum passen.

Geschrieben von Oliver Schuellerob ich hier wirklich auf einem Forum der Feuerwehr bin oder vielleichst doch bei ner Playmobilfeuerwehr im Kindergarten.

Ne aber wenn man die Suchfunktion benutzt und vor allem sich vorher in dem Thema kundig macht, würde eine solche "ernstgemeinte" Frage nicht aufkommen. Außerdem wenn jemand unter dem Namen marc-Andre Braun schreibt und diesen Post mit Florian Minden unterschreibt, dann kann es sich nur um eine Multiple Persönlichkeit oder eben, wie oben schon geschrieben, um einen Troll handeln.


Gruß

Dirk



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