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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beantragung von Sonderrechten | 59 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 436649 | ||
Datum | 31.10.2007 14:33 MSG-Nr: [ 436649 ] | 15337 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver Schueller Die Genehmigung wird nur erteilt wenn der Antragssteller eine wichtige Führungskraft wie z.b. Kreisbrandmeister oder höher ist.Selbst hier ist es nicht einfach,an diese Gehemigung zu kommen. Ähmm dann erklär mir mal wie sich ein KBM ein Sonderrecht genehmigen kann, dass ihm (und nicht nur ihm) sowieso per Gesetz zusteht?? Für mich ist diese Anfrage ganz klar die Tat eines Trolles und würde eher ins Playmobilforum passen. Geschrieben von Oliver Schueller ob ich hier wirklich auf einem Forum der Feuerwehr bin oder vielleichst doch bei ner Playmobilfeuerwehr im Kindergarten. Ne aber wenn man die Suchfunktion benutzt und vor allem sich vorher in dem Thema kundig macht, würde eine solche "ernstgemeinte" Frage nicht aufkommen. Außerdem wenn jemand unter dem Namen marc-Andre Braun schreibt und diesen Post mit Florian Minden unterschreibt, dann kann es sich nur um eine Multiple Persönlichkeit oder eben, wie oben schon geschrieben, um einen Troll handeln. Gruß Dirk | ||||
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