Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Ausrücken vor Schulbeginn? | 73 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 436826 |
Datum | 01.11.2007 12:21 MSG-Nr: [ 436826 ] | 21733 x gelesen |
Jugendfeuerwehr
Feuerwehrmannanwärter
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Thobias SchürmannIch bin froh das manch eine Stadt bereits soetwas festgestellt hat und deswegen das mitnehmen von JF unterbunden hat, bei volljährigen FMA siehts etwas anders aus. FW-Anwärtern ist nach UVV ein Aufpasser zuzuordnen. Von daher siehts bei denen nicht wirklich anders aus, als bei JFlern.
Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...
Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de
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