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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Reifen; war: Was gehört aufs Fahrzeugdach? war: Feuerwehrmann verletzt | 16 Beiträge | ||
| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 436921 | ||
| Datum | 01.11.2007 16:29 MSG-Nr: [ 436921 ] | 5240 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Mönnich ch hätte gerne mal eine rechtsverbindliche Quelle zum Reifenalter, Die gibt es so in der Form nicht. Geschrieben von Thomas Mönnich mw. gibt es nur Empfehlungen der Reifenhersteller. Diese werdem im Zweifelsfall vom Gericht herangezogen werden um festzustellen, ob das Fahrzeug noch verkehrssicher war. Ein Gericht wird i.d.R. auch bejahen, dass dem Fahrzeughalter diese Empfehlung bekannt sein muss. Ob ein Fahrzeug wegen überalterten Reifen die HU übersteht, entscheidet der Prüfer nach begutachtung des Reifenzustandes und sachverständigem Ermessen. Manuel | ||||
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