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ThemaReifen; war: Was gehört aufs Fahrzeugdach? war: Feuerwehrmann verletzt16 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz436921
Datum01.11.2007 16:29      MSG-Nr: [ 436921 ]5240 x gelesen

Geschrieben von Thomas Mönnichch hätte gerne mal eine rechtsverbindliche Quelle zum Reifenalter,

Die gibt es so in der Form nicht.


Geschrieben von Thomas Mönnichmw. gibt es nur Empfehlungen der Reifenhersteller.
Diese werdem im Zweifelsfall vom Gericht herangezogen werden um festzustellen, ob das Fahrzeug noch verkehrssicher war.
Ein Gericht wird i.d.R. auch bejahen, dass dem Fahrzeughalter diese Empfehlung bekannt sein muss.


Ob ein Fahrzeug wegen überalterten Reifen die HU übersteht, entscheidet der Prüfer nach begutachtung des Reifenzustandes und sachverständigem Ermessen.



Manuel



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