News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Strafprozessordnung
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themawenn Kameraden straffällig werden...38 Beiträge
AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H437023
Datum01.11.2007 21:26      MSG-Nr: [ 437023 ]11155 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M@yerGeschrieben von Stefan HankWieder aus der B***-Zeitung müssen die Kameraden dann erfahren, dass der Betroffene durch den Staatsanwalt zu einer Geldstrafe von ca. 3750 Euro verdonnert sei. (Wie dies rechtlich zu bewerten ist, weiß ich nicht, da ich kein Anwalt o.ä. bin. kann ein Oberstaatsanwalt eine Strafe verhängen???)

das dürfte dann ein Strafbefehl sein.

Anmerkung: wenn die Zeitung nicht berichtet hätte dürfte die Feuerwehr von der Sache gar nichts mitbekommen haben.


Oder eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße, so das das Verfahren ohne Verhandlung eingestellt wurde. Damit keine Aussage zur Schuld/nicht Schuld getroffen. ( gem. §153a StPO )

wieso hat die Zeitung eigentlich (mehrfach) darüber berichtet? Gab es denn an der Sache ein öffentliches Interesse?

Alex


Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.142


wenn Kameraden straffällig werden... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt