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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | wenn Kameraden straffällig werden... | 38 Beiträge | ||
| Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 437023 | ||
| Datum | 01.11.2007 21:26 MSG-Nr: [ 437023 ] | 11155 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer Geschrieben von Stefan HankWieder aus der B***-Zeitung müssen die Kameraden dann erfahren, dass der Betroffene durch den Staatsanwalt zu einer Geldstrafe von ca. 3750 Euro verdonnert sei. (Wie dies rechtlich zu bewerten ist, weiß ich nicht, da ich kein Anwalt o.ä. bin. kann ein Oberstaatsanwalt eine Strafe verhängen???) Oder eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße, so das das Verfahren ohne Verhandlung eingestellt wurde. Damit keine Aussage zur Schuld/nicht Schuld getroffen. ( gem. §153a StPO ) wieso hat die Zeitung eigentlich (mehrfach) darüber berichtet? Gab es denn an der Sache ein öffentliches Interesse? Alex Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | ||||
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