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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehr und Wehrersatzdienst im KatS | 28 Beiträge | ||
Autor | Chri8s M8., Erfurt / Thüringen | 438577 | ||
Datum | 08.11.2007 18:23 MSG-Nr: [ 438577 ] | 10385 x gelesen | ||
"Nach § 12 IV Wehrpflichtgesetzt besteht die Möglichkeit, dass derjenige, der aus persönlichen, insbesondere häuslichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte erlitte, wenn er wehrpflichtig wäre, von dem Wehrdienst zurückgestellt wird. " Wer hat das zuentscheiden? Das mit dem KatS ist mir zum 1. mal aufgefallen, ist das nun überall so? | ||||
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