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Katastrophenschutz
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBerufsfeuerwehr und Wehrersatzdienst im KatS28 Beiträge
AutorChri8s M8., Erfurt / Thüringen438577
Datum08.11.2007 18:23      MSG-Nr: [ 438577 ]10385 x gelesen

"Nach § 12 IV Wehrpflichtgesetzt besteht die Möglichkeit, dass derjenige, der aus persönlichen, insbesondere häuslichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte erlitte, wenn er wehrpflichtig wäre, von dem Wehrdienst zurückgestellt wird. "


Wer hat das zuentscheiden?

Das mit dem KatS ist mir zum 1. mal aufgefallen, ist das nun überall so?



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