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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaBerufsfeuerwehr und Wehrersatzdienst im KatS28 Beiträge
AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW438578
Datum08.11.2007 18:33      MSG-Nr: [ 438578 ]10326 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Chris Maier"Nach § 12 IV Wehrpflichtgesetzt besteht die Möglichkeit, dass derjenige, der aus persönlichen, insbesondere häuslichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte erlitte, wenn er wehrpflichtig wäre, von dem Wehrdienst zurückgestellt wird. "

das zuständige Kreiswehrersatzamt und bei Kriegsdienstverweigerer das Bundesamt für den Zivlidienst.

mfG
Hilmar



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