News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikEinsatz zurück
ThemaWildunfall11 Beiträge
AutorStev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen438646
Datum08.11.2007 23:17      MSG-Nr: [ 438646 ]5035 x gelesen

Geschrieben von Josef MäschleWenn ich es richtig interpretiere ist er sogar dazu verpflichtet.


Da steht doch aber "Sofern sich das verletzte Tier noch in der Nähe des Unfallortes befindet, Fangschuß durch den zuständige Jagdausübungsberechtigten, durch Polizeibeamte oder auch durch einen fremden Jäger, sofern es das Tierschutzrecht erfordert oder er von anwesenden Polizeibeamten dazu aufgefordert wird."

Also davon das Einsatzkräft der Feuerwehr auch dazu berechtigt sind kann ich nichts erkennen.

Ich würd auf die Polizei warten. Die haben ja auch das richtige "Werkzeug" immer am Mann oder der Frau.

Greetz



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.133


Wildunfall - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt