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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Wildunfall | 11 Beiträge | ||
| Autor | Stev8e S8., Langenhennersdorf / Sachsen | 438646 | ||
| Datum | 08.11.2007 23:17 MSG-Nr: [ 438646 ] | 5035 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle Wenn ich es richtig interpretiere ist er sogar dazu verpflichtet. Da steht doch aber "Sofern sich das verletzte Tier noch in der Nähe des Unfallortes befindet, Fangschuß durch den zuständige Jagdausübungsberechtigten, durch Polizeibeamte oder auch durch einen fremden Jäger, sofern es das Tierschutzrecht erfordert oder er von anwesenden Polizeibeamten dazu aufgefordert wird." Also davon das Einsatzkräft der Feuerwehr auch dazu berechtigt sind kann ich nichts erkennen. Ich würd auf die Polizei warten. Die haben ja auch das richtige "Werkzeug" immer am Mann oder der Frau. Greetz | ||||
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