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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Wildunfall | 11 Beiträge | ||
| Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 438664 | ||
| Datum | 09.11.2007 08:21 MSG-Nr: [ 438664 ] | 4966 x gelesen | ||
Geschrieben von Steve Schumann Da steht doch aber "Sofern sich das verletzte Tier noch in der Nähe des Unfallortes befindet, Fangschuß durch den zuständige Jagdausübungsberechtigten, durch Polizeibeamte oder auch durch einen fremden Jäger, sofern es das Tierschutzrecht erfordert oder er von anwesenden Polizeibeamten dazu aufgefordert wird." Wende bitte mal dieses Konzept an und du wirst erkennen, daß es möglich sein kann. Geschrieben von Steve Schumann Ich würd auf die Polizei warten. Die haben ja auch das richtige "Werkzeug" immer am Mann oder der Frau. Du ja, der FA mit Jagdausbildung, der beim Einsatzstichwort Wildunfall auf den DME wohlweislich "mal was vorbereitet" hat, um den Tier unnötig lange Qualen zu ersparen eher nicht- denn da hast Du das Wort unverzüglich beim Zitieren diskret vergessen ;-) Darüber hinaus: Haben unsere Polizeibeamten wirklich eine Ausbildung darin, die Vielzahl dessen was da kreucht und fleucht waidmännisch zu töten? Fände ich zwar in letzter Konsequenz sinnvoll, allein mir fehlt der Glaube... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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