News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. digitaler Meldeempfänger (2m Band, Pocsac Protokoll)
2. Dieselmotoremission
RubrikEinsatz zurück
ThemaWildunfall11 Beiträge
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü438664
Datum09.11.2007 08:21      MSG-Nr: [ 438664 ]4966 x gelesen

Geschrieben von Steve SchumannDa steht doch aber "Sofern sich das verletzte Tier noch in der Nähe des Unfallortes befindet, Fangschuß durch den zuständige Jagdausübungsberechtigten, durch Polizeibeamte oder auch durch einen fremden Jäger, sofern es das Tierschutzrecht erfordert oder er von anwesenden Polizeibeamten dazu aufgefordert wird."

Also davon das Einsatzkräft der Feuerwehr auch dazu berechtigt sind kann ich nichts erkennen.


Wende bitte mal dieses Konzept an und du wirst erkennen, daß es möglich sein kann.

Geschrieben von Steve SchumannIch würd auf die Polizei warten. Die haben ja auch das richtige "Werkzeug" immer am Mann oder der Frau.

Du ja, der FA mit Jagdausbildung, der beim Einsatzstichwort Wildunfall auf den DME wohlweislich "mal was vorbereitet" hat, um den Tier unnötig lange Qualen zu ersparen eher nicht- denn da hast Du das Wort unverzüglich beim Zitieren diskret vergessen ;-)

Darüber hinaus: Haben unsere Polizeibeamten wirklich eine Ausbildung darin, die Vielzahl dessen was da kreucht und fleucht waidmännisch zu töten?

Fände ich zwar in letzter Konsequenz sinnvoll, allein mir fehlt der Glaube...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.312


Wildunfall - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt