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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Alarm- und Ausrückeordnung | 83 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 439284 | ||
| Datum | 12.11.2007 11:05 MSG-Nr: [ 439284 ] | 24288 x gelesen | ||
Hi, wenn ein RW am Standort steht gehört er für mich selbstverständlich in die AAO für VU. Nicht als Erstangreifer, aber als zweites Fahrzeug. Das Wasser auf dem (H)LF reicht doch i.d.R. für den Brandschutz, das TLF kann also auch als 3. Fahrzeug (ergänzend) mit raus. Auf einen zweiten Rettungssatz würde ich auf keinen Fall verzichten, denn: - ein Satz kann ausfallen. - mit zwei kann ich schneller (parallel) arbeiten. Z.B. ist das Dach natürlich doppelt so schnell ab, wenn ich zwei Schneidgeräte gleichzeitig einsetze, und das geht auch beim kleinsten PKW! Die Ausrüstung eines RW kann bei jedem VU notwendig sein, warum also stehen lassen? MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | ||||
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