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RubrikSonstiges zurück
ThemaHonorarzone für Feuerwehrgerätehaus nach HOAI10 Beiträge
AutorStef8an 8N., Wickede (Ruhr) / NRW439412
Datum12.11.2007 18:08      MSG-Nr: [ 439412 ]8930 x gelesen

Honorar-
Ordnung für
Architeckten ind
Ingenieure

Daran ist geregelt wieviel Geld die vorgenannten Gruppen für Planung, Bauleitung und Abrechnung von Gebäuden u. ä. vom Bauherren bekommen müssen.

Feuerwachen und Rettungswachen wurden in die Honorarzone III (Objekte mit durchschnittlichem Planungsaufwand) eingestuft.


Beste Grüße

Stefan Neuhaus

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