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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr71 Beiträge
AutorPatr8ik 8G., Nordstemmen / OT Heyersum / Niedersachsen440004
Datum14.11.2007 19:16      MSG-Nr: [ 440004 ]30089 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Notstand - Mit Zwang in die Freiwillige Feuerwehr

  • Geschrieben im Bericht von Lothars Link
    Für die Betroffenen soll der neue Lebensabschnitt wenigstens ein wenig versüßt werden.

    O-Ton: Roswitha Reinhold, Bürgermeisterin Pietzpuhl
    "Auf jeden Fall wird der Gemeinderat beschließen, dass eine Aufwandsentschädigung bezahlt wird an die Kameraden für die Dienstabende.


    Weiß jemand wie das allgemein geregelt ist? Muss bei der "Einberufung" von Bürgern zu einer Pflichtfeuerwehr eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden oder ist es tatsächlich eine Versüßung der Zwangsmaßnahme?

    MkG
    Patrik


    Alles ganz private Meinung!

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